Kosten
Kosten
Kassenpatienten
In Deutschland ist die Osteopathische Medizin keine Kassenleistung. Osteopathische Behandlungen müssen daher nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) wie bei einem Privatpatienten abgerechnet werden. Nach den Sätzen der GOÄ ergibt sich, je nach den gewählten Behandlungsmethoden und dem Zeitaufwand ein Kostensatz zwischen ca. 90,- EUR und 130.- EUR pro Sitzung. Sie erhalten vor der osteopathischen Behandlung ein detailliertes Informationsblatt.
Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten anteilig die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über den aktuellen Erstattungsmodus.
Voraussetzung bei vielen Krankenkassen ist der Eintrag in eine Therapeutenliste. Für unsere 3 osteopathischen Ärzte trifft dies uneingeschränkt zu. Wir sind auf allen Listen der Krankenkassen als DGOM Mitglieder aufgeführt.
Kosten
Privatpatienten
Bei Privatpatienten bezahlen die privaten Krankenversicherer grundsätzlich osteopathische Behandlungen entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Der BDOÄ (Berufsverband Deutscher Osteopathischer Ärzteverbände) hat dafür auch offizielle Empfehlungen herausgegeben, an die wir uns halten. In den letzten Jahren sind unsere Abrechnungen für Osteopathische Medizin von den privaten Krankenkassen praktisch immer erstattet worden. Bei Problemfällen sind wir Ihnen mit Begründungen für die Abrechnung und ggf. auch mit dem Nennen von Gerichtsurteilen behilflich.